Kinder- und Jugendschutzkonzept der Augsburger Domsingknaben

Inhaltsverzeichnis

Vorwort und pädagogisches Selbstverständnis

Jede Woche besuchen knapp 300 Kinder und Jugendliche das Haus St. Ambrosius. Sie verbringen dort viel Zeit und vertrauen darauf, dass das Haus ein sicherer Ort ist, in dem sie sich frei entfalten können. Mit dem folgenden Schutzkonzept möchten wir als Beschäftigte unser Anliegen stärken, den Kindern und Jugendlichen besonders auch in Situationen zur Seite zu stehen, in denen ihre körperliche und/oder emotionale Sicherheit gefährdet sein könnte.

Die Augsburger Domsingknaben sind eine kirchliche Einrichtung, mit dem Auftrag pädagogisch und vor allem kulturell zur Ehre Gottes und zur Freude der Menschen zu wirken. Als Beschäftigte einer solchen Einrichtung tragen wir Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Wir unterstützen sie bestmöglich in ihrer kognitiven, sozialen, emotionalen und im Speziellen in ihrer künstlerischen Entwicklung und sehen es als selbstverständlich an, alle Kinder und Jugendlichen in ihrer Individualität zu fördern und zu schützen. Dabei wollen wir sicherstellen, dass die Atmosphäre im Haus St. Ambrosius so gestaltet ist, dass das körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen zu jeder Zeit gewährleistet ist. Wir sehen es als unsere Pflicht, darauf zu achten und uns dafür einzusetzen.

Unsere pädagogische Arbeit ist geprägt von christlichen Werten und Menschenbild und der Überzeugung, dass alle Kinder und Jugendlichen einer achtsamen und wertschätzenden Förderung bedürfen. Wir handeln nach den Maximen, dass

  • die Würde des Menschen unbedingt ist,
  • Freiheit und Individualität zur Entfaltung der Persönlichkeit und der menschlichen und religiösen Entwicklung notwendig sind,
  • alle Menschen gleichwertig und gleichberechtigt sind,
  • gemeinschaftliches Leben Verantwortung aller bedeutet und
  • Selbstbestimmung und Selbstschutz, deren Vermittlung zu unserem pädagogischen Selbstverständnis gehören, die Voraussetzungen sind, um mit unseren Mitmenschen in würdiger und angemessener Weise umzugehen.

In diesem Sinne tragen wir als Beschäftigte in den Bereichen Chorleitung, Stimmbildung, Instrumentalunterricht, Betreuung sowie Verwaltung, Infrastruktur und Kommunikation in Zusammenarbeit mit den Eltern und Domsingknaben selbst zu einer ganzheitlichen Erziehung in musikalischer, charakterlicher, intellektueller, sozialer und religiöser Hinsicht bei. Wir fördern die individuelle künstlerische Entfaltung der Kinder und Jugendlichen ebenso wie deren Selbstwahrnehmung und soziale Kompetenz, wodurch sie sowohl lernen, eigene Bedürfnisse zu erkennen und zu kommunizieren, als auch Rücksicht auf andere zu nehmen, Verantwortung zu tragen, Hilfe leisten zu können, ihre Kooperations- und Konfliktlösefähigkeit auszubauen sowie Toleranz und Akzeptanz zu entwickeln.

Ziel des Konzepts: Prävention von Grenzverletzungen und Gewalt

Dieses Konzept wurde auf Grundlage der Rahmenordnung Prävention der Diözese Augsburg gemeinschaftlich von Beschäftigten des Haus St. Ambrosius mit verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkten entwickelt und wird regelmäßig aktualisiert und überarbeitet. Es soll einen offenen Umgang mit dem Thema Kinder- und Jugendschutz und Austausch darüber für Kinder, Jugendliche, Eltern und Beschäftigte ermöglichen.

Ziel des Konzeptes ist die Prävention aller Formen von Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt. Zusätzlich soll es Handlungsleitfäden zur Intervention bieten. Besonders im Fokus steht die Analyse von Schutz- und Risikofaktoren, welche eine kontinuierliche Aufgabe darstellt.

Zur kindlichen Entwicklung gehört der Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen zu anderen Menschen und so ist die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen immer auch Beziehungsarbeit. Dazu gehört ein ausgewogenes Verhältnis von Nähe und Distanz, sowohl zwischen Kindern und Erwachsenen als auch zwischen Kindern untereinander sowie zwischen Kindern und älteren Jugendlichen.

Basis unseres Umgangs mit Kindern und Jugendlichen und somit auch dieses Schutzkonzeptes sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen nach dem Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention (Conventions of the Rights of the Child). Hier möchten wir besonders die Artikel 3 „Garantie des Kindeswohls“, 18 „Verantwortung für das Kindeswohl“, 19 „Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung“ und 34 „Schutz vor sexuellem Missbrauch“ hervorheben und eine verantwortliche Umsetzung dieser sicherstellen. Ebenso sind alle Beschäftigten mit den bundeseinheitlichen Gesetzen für die Bereiche Jugendschutz sowie Jugendarbeitsschutz vertraut und in der Lage, sie auf entsprechende Fälle anzuwenden.

Für einen professionellen Umgang mit Gefährdungen der Rechte und des Schutzes der Kinder und Jugendlichen unterscheidet man zwischen den folgenden:

  • Unbeabsichtigte Grenzverletzungen: entstehen spontan und unüberlegt und verletzen die subjektive Grenze des Kindes (z.B. Anschreien, Abwerten, Beschämen, grobes Berühren).
  • Übergriffe: geschehen nicht aus Versehen, ignorieren Kritik, sind meist Ausdruck einer Haltung (z.B. bewusstes Bloßstellen oder Ängstigen, über ein professionelles Maß hinausgehende körperliche Berührungen, Hinwegsetzen über Signale des Kindes gegen Nähe und Berührungen).
  • Strafrechtlich relevante Formen von Gewalt: z.B. Körperverletzung, Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung (wie sexuelle Nötigung, sexualisierte Gewalt, Vergewaltigung), Erpressung.

Solche Gefährdungen des Kindeswohls entstehen nicht nur durch aktive Taten, sondern auch durch Unterlassungen. So dürfen Verdachtsfälle niemals ignoriert und müssen stets ernst genommen werden. Kinder, Jugendliche, Eltern und Beschäftigte sind aufgefordert, solche anzusprechen und mitzuteilen.

Grundlagen präventiven Handelns [1]

1. Wertschätzender und respektvoller pädagogischer Umgang

Kinder- und Jugendschutz betrifft alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen, die in ihrem Arbeitsalltag mit Kindern und/oder Jugendlichen in Kontakt stehen. Wir verpflichten uns dazu, jederzeit die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu achten und ihnen den bestmöglichen Schutz vor allen Formen von Gewalt zu bieten. Es ist uns wichtig, eine Kultur des Respekts, der Wertschätzung und der Grenzachtung zu fördern.

Dazu gehört auch, unsere Arbeit und die dazugehörigen Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen immer wieder aufs Neue zu überprüfen und zu hinterfragen sowie uns untereinander auszutauschen und gegenseitige Rückmeldungen einzuholen.

2. Aufklärung/Thematisierung

Zur Vorbeugung von Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt ist es uns ein dringendes Anliegen, Kinder- und Jugendrechte bewusst in die tägliche pädagogische Arbeit mit einzubeziehen. Dass Kinder und Jugendliche ein Selbstbestimmungsrecht haben, vermitteln wir sowohl aktiv durch unser Handeln als auch passiv durch den Aushang von Informationsmaterial [2].

Wir legen nicht nur Wert auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander, sondern fördern auch das Verständnis und Selbstbewusstsein der Kinder und Jugendlichen durch die explizite Vermittlung relevanter Kompetenzen. Dazu gehört auch, diese Themen in geeignetem Rahmen mit den Kindern und Jugendlichen zu besprechen.

Folgende Grundsätze stehen dabei im Mittelpunkt:

  • Nein heißt nein und ist in jeder Situation als solches zu respektieren.
  • Alle Beschäftigten sind jederzeit ansprechbar.

3. Auswahl, Fortbildung und begleitende Unterstützung der Beschäftigten

Es ist uns ein Anliegen, dass unsere Beschäftigten untereinander ebenso wie mit den Kindern und Jugendlichen einen vertrauensvollen, offenen und ehrlichen Umgang pflegen, der eine Atmosphäre des Wohlbefindens und Respekts schafft und keinen Raum für Grenzverletzungen bietet.

Um dies zu ermöglichen, durchlaufen alle Beschäftigten zunächst ein transparentes Bewerbungsverfahren, in dessen Verlauf sie sich auch einem persönlichen Vorstellungsgespräch stellen. Vor der Anstellung legen alle Beschäftigten außerdem ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (§ 30a BZRG) vor und die Namen aller Beschäftigten sind über unsere Website öffentlich bekannt.

Alle Beschäftigten absolvieren regelmäßige Schulungen und Fortbildungen, insbesondere zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“. Des Weiteren finden regelmäßige Rückmeldungen, Personalgespräche und Zielvereinbarungsgespräche zwischen Leitungskräften und den Haupt- und Ehrenamtlichen statt. Ebenso werden Teamberatung und Supervision innerhalb des Kollegiums ausdrücklich befürwortet und gefördert.

4. Transparente Strukturen und eindeutige Zuständigkeiten

Prävention ist auch eine organisatorische Aufgabe: Jede Einrichtung muss sicherstellen, dass ihre Kultur und ihre Struktur jegliche Form von Gewalt unmöglich machen.

Dazu dienen klar organisierte Zuständigkeiten und eine transparente Entscheidungsstruktur, denn diese Offenheit fördert den Mut, genau hinzuhören, hinzusehen und Probleme direkt anzusprechen. Unsere Verantwortungsbereiche sind klar definiert sowie nach innen und nach außen einsehbar und nachvollziehbar gestaltet, sodass klare Ansprechpersonen zur Verfügung stehen und ein transparentes Beschwerdemanagement möglich ist.

5. Gewaltfreie Kommunikation

Wir sind uns als Beschäftigte dessen bewusst, dass es Auseinandersetzungen zur Meinungsbildung bedarf und dass das Verhältnis von Nähe und Distanz im Alltag stets neu ausgelotet werden muss. Wenn es auf kommunikativer Ebene trotz bester Vorsätze dennoch beabsichtigt oder unbeabsichtigt zu Herabsetzungen oder Verletzungen kommt, gilt es, diese anzuerkennen und durch guten Willen, Bereitschaft zu Gespräch und freiwilliger Selbstkritik, wenn nötig durch Vermittlung anderer auszuräumen.

6. Interventionsplan

Sollte es dennoch zu Situationen kommen, in denen das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährdet sein könnte, ist es wichtig, dass Handlungsleitfäden bestehen, an denen man sich orientieren kann. Unser Interventionsplan besteht aus folgenden Stufen:

  1. Wahrnehmen: Alle Beschäftigten ebenso wie auch Kinder und Jugendliche und Eltern sind dazu ermutigt, genau hinzuschauen, wenn ihnen eine Situation oder ein Verhalten auffällig erscheint. Diese ersten Beobachtungen sind wichtig.
  2. Bewerten: In diesem Schritt werden die Situation bzw. das Verhalten eingeschätzt. Sollte Unsicherheit dabei bestehen, kann eine zweite Meinung von einer vertrauensvollen Person eingeholt oder sich auch anonym bei Expertenstellen (siehe Anlaufstellen) informiert werden. Auch wenn nach diesen Maßnahmen eine Situation nicht mit Sicherheit eingeordnet werden kann, muss dennoch der nächste Schritt folgen.
  3. Handeln: Nun gilt es, aktiv zu handeln. Als erste Ansprechpersonen stehen stets unsere Leitung sowie alle unsere Beschäftigten zur Verfügung. Ebenso sollte mit den Angehörigen gesprochen und natürlich gegebenenfalls die Polizei informiert werden. Grundsätzlich ist es essenziell, in Verdachtsmomenten ruhig, vernünftig und besonnen zu handeln.

Präventionsmaßnahmen in bestimmten risikobehafteten Situationen

In unserer pädagogischen und künstlerischen Arbeit lassen sich bestimmte Situationen nicht vermeiden, die unter Umständen ein erhöhtes Risiko mit sich bringen können. Generell ist es uns wichtig, die Kinder und Jugendlichen kontinuierlich in dem Wissen um ihre Rechte zu bestärken, sodass sie diese bei Bedarf auch einfordern können. Im Folgenden gehen wir auf einzelne unsere Arbeit häufig betreffenden Situationen näher ein, in denen die aufgeführten Rahmenbedingungen einen schützenden Umgang sicherstellen sollen.

1.    Das Haus St. Ambrosius

  • Die Räumlichkeiten der Toiletten sind nach den Bereichen Knaben, Männer und Frauen klar getrennt.
  • Sollte eine haupt- oder ehrenamtlich tätige Person auf einen Notfall aufmerksam werden oder gemacht werden, wird zunächst der Vorraum der Toiletten betreten und laut und deutlich nachgefragt. Falls hierauf keine Reaktion erfolgt, wird vor dem Betreten der Kabine angeklopft und erneut laut gerufen.
  • Die Garderoben in Erdgeschoss und Keller dienen grundsätzlich nicht zum Umziehen, sondern dem Verstauen von Taschen, Rucksäcken, Jacken sowie Schuhen.
  • Ein Zugang des Hauses besteht grundsätzlich nur über den Haupteingang. Besucher melden sich zunächst im Sekretariat, von welchem der Eingangsbereich einsehbar ist.
  • Sollte Beschäftigten eine hausfremde Person auffallen, wird diese angesprochen.

2.    Einzelunterricht

  • Die Türen zu den Unterrichtsräumen werden während des Unterrichts nie verschlossen.
  • Jede Unterrichtsstunde ist klar zeitlich eingegrenzt.
  • Sowohl in der Stimmbildung als auch im Instrumentalunterricht wird viel mit dem Körper gearbeitet, wobei Berührungen oft hilfreich und unterstützend sein können. Dafür wird immer vorher das Einverständnis des Schülers eingeholt.

3.    Betreuung bei konzertanten Tätigkeiten

  • Bei jedem Anlass, bei dem die Kinder und Jugendlichen sich umziehen müssen, stehen geeignete Räumlichkeiten mit entsprechender Privatsphäre zur Verfügung.
  • Für den Fall, dass nur eine Person zur Betreuung der Sänger eingesetzt sein sollte (z.B. bei Opernproduktionen und/oder solistischen Knabenpartien), ist dies den Erziehungsberechtigten im Voraus bekannt und mit ihnen abgesprochen.

4.    Freizeit- und Übernachtungsbetreuung

  • In allen Situationen wird ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhältnis gewahrt.
  • In heiklen Situationen, etwa bei Notfällen oder disziplinarischer Intervention, wird nach Möglichkeit immer eine zweite Begleitperson hinzugezogen, um durch Beratung zu einer konstruktiven und angemessenen Lösung zu kommen.
  • Bei Chorfreizeiten und Tourneen sind alle Beteiligten im Vorfeld umfassend über sämtliche die Reise betreffenden Details informiert. Insbesondere der Ablauf und die Begleitpersonen sind sowohl den Kindern und Jugendlichen als auch ihren Erziehungsberechtigten im Voraus bekannt.
  • Die Zimmerzuteilung bei Übernachtungen erfolgt nach Knaben- und Männerstimmen getrennt.
  • Die Zimmer gelten als Privatraum und werden von allen Mitreisenden sowie bei der Betreuung als solcher respektiert.
  • Sollte bei der Betreuung ein Betreten des Zimmers wegen eines Notfalls oder in abgesprochenen (z.B. Weckdienst) oder besonderen Situationen (z.B. aus disziplinarischen Gründen) erforderlich sein, geschieht dies nur nach Klopfen und der Bitte um Einlass.
  • Es wird klar kommuniziert, welches Verhalten erwartet wird und wie Verstöße geahndet werden. Bei Verstößen können angemessene disziplinarische Maßnahmen erfolgen, die nicht im Affekt, sondern mit Verständnis der dem Vergehen zugrundeliegenden Motiven bewertet werden, sodass das Fördern des erwünschten Verhaltens im Vordergrund steht und Einsicht sowie Empathie beim Kind oder Jugendlichen bewirkt werden.

5.    Foto-, Video- und Tonaufnahmen

  • Zu Beginn eines jeden Chorjahres wird eine Einwilligungserklärung zur Verwendung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen (Recht am eigenen Bild) und für Nutzungsrechte an Bild-, Video- und Tonaufnahmen von den Personensorgeberechtigten unterschrieben.
  • Die Augsburger Domsingknaben behandeln die gegebenen Einwilligungen zum Recht am eigenen Bild und der Nutzungsrechte an Bild-, Video- und Tonaufnahmen mit gebührender Sorgfalt. Dies beinhaltet die Schulung von Beschäftigten, welche die Aufnahmen tätigen, als auch die sorgsame Auswahl der externen Dienstleister und Vertragspartner.
  • Es werden niemals Aufnahmen in Situationen getätigt, in denen Personen in unangemessener Weise dargestellt sein könnten.
  • Aufnahmen werden nicht für private Zwecke erstellt.
  • Insbesondere bei der gewerblichen Nutzung werden Vertragspartnern dieselben Vorgaben auferlegt.
  • Aufnahmen durch Beschäftigte werden grundsätzlich mit hauseigenem Equipment oder zu speziellen Anlässen mit angemietetem Equipment angefertigt. Der Einsatz von privaten Endgeräten kann in manchen Fällen logistisch notwendig sein, ist dann aber hausintern mit den Verantwortlichen abgestimmt.

Partizipation und Beschwerdemanagement

 

Jedes Anliegen, egal von wem es vorgebracht wird, wird stets angehört und jede Beschwerde wird ernst genommen. Auch wenn eine Person einer Situation ausgesetzt gewesen sein sollte, in der sich diese im Nachhinein unsicher ist, korrekt gehandelt zu haben, ermutigen wir zu einer transparenten Kommunikation. Diese offene Gesprächsbereitschaft, durch die Kinder, Jugendliche, Eltern und Beschäftigte sich sowohl einbringen als auch Hilfe suchen können, schafft die vertrauens- und respektvolle Atmosphäre, die wir uns für die gesamte Domsingknabenfamilie wünschen. Dabei stehen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung.

Stefan Steinemann
Domkapellmeister
s.steinemann@augsburger-domsingknaben.de
Leonhard Fitz
Kaufm. Geschäftsführer
l.fitz@augsburger-domsingknaben.de
Dr. Julian Müller-Henneberg
Domkantor, Ltg. Karl-Kraft-Chor & Aspiranten
j.mueller-henneberg@augsburger-domsingknaben.de
Claudia Waßner
Domorganistin, Ltg. Instrumentalunterricht
c.wassner@augsburger-domsingknaben.de
Susanne Merk
Päd. Studienleiterin, Ltg. Öffentlichkeitsarbeit
s.merk@augsburger-domsingknaben.de
Clara Horbach
Ltg. Nachwuchsausbildung
c.horbach@augsburger-domsingknaben.de
Michael Dolp
Vorsitzender der Mitarbeitervertretung
m.dolp@augsburger-domsingknaben.de

Anlaufstellen – Adressen für Betroffene

Bundesweite Anlaufstellen

  • Allgemeine Informationen zum Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche:
    www.beauftragte-missbrauch.de
  • Hilfe und Beratung allgemein:
    www.hilfe-portal-missbrauch.de.
  • Beratung direkt:
  • Hilfe-Telefon „Sexueller Missbrauch“: 0800 22 55 530
    (Mo, Mi, Fr 9 – 14 Uhr, Di, Do 15 – 20 Uhr)
  • Elterntelefon „Nummer gegen Kummer“: 0800 111 05 50
    (Mo – Fr 9 – 11 Uhr, Di, Do 17 – 19 Uhr)
  • Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“: 116 111
    (Mo – Sa 14 – 20 Uhr), auch Online-Beratung (www.nummergegenkummer.de/onlineberatung/#/register)

Anlaufstellen in Augsburg

Wildwasser Augsburg e.V., Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
www.wildwasser-augsburg.de
Kontakt:
Schießgrabenstraße 2
86150 Augsburg
0821 13 44 44
beratung@wildwasser-augsburg.de

Angebot:

  • Beratung vor Ort, telefonisch, online, anonym
  • Prävention
  • Beratung bei sexualisierter Gewalt mittels digitaler Medien
  • Beratung bei organisierter sexueller und ritueller Gewalt
  • Selbsthilfe
  • Therapeutische oder traumapädagogische Begleitung
  • Weitervermittlung zu externen Selbsthilfeangeboten

Anlaufstelle für Kinderschutz Augsburg, Allgemeine Beratungsstelle (Träger: Kinderschutzbund KV Augsburg e.V.)
www.kinderschutzbund-augsburg.de/anlaufstelle-fuer-kinderschutz
Kontakt:
Volkhartstraße 2
86152 Augsburg
0821 45 54 06 21
(Mo – Do, 8.30 Uhr – 16.00 Uhr, Fr, 8.30 –13.00 Uhr)
anlaufstelle@kinderschutz-augsburg.de

Angebot:

  • Beratung vor Ort, telefonisch, online, anonym
  • Prävention
  • Weitervermittlung zu externen Selbsthilfeangeboten
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Schutzkonzepten

Weisser Ring, Opferhilfe
www.augsburg-bayer-sued.weisser-ring.de

Kontakt allgemein:
116 006 (Mo-So, 7-22 Uhr)
www.weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/onlineberatung

Kontakt vor Ort:
Ivo Greipl (Außenstellenleitung)
0151 551 647 52
augsburg@mail.weisser-ring.de

Bistum Augsburg
www.bistum-augsburg.de/Raete-Kommissionen/Missbrauch/Kontakt

Ansprechpartnerin:
Caroline Hoff (Psychologin) III. Psychologische Beratung für Betroffene von Gewalt im Kontext der katholischen Kirche – Bistum Augsburg (bistum-augsburg.de)
Mauerberg 6
86152 Augsburg
0821 33 33 96
caroline-hoff@bistum-augsburg.de

Beratung und Hilfe
https://bistum-augsburg.de/Hauptabteilung-I/Abteilung-Fortbildung/Fachbereich-Praevention/Beratung-Hilfe

[1] In Auszügen aus der Handreichung für katholische Schulen, Internate und Kindertageseinrichtungen der deutschen Bischofskonferenz zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

[2] s. z.B. „Dein Spiegel“-Artikel für Kinder Was du gegen Gewalt tun kannst vom 21.11.2020: Was du gegen Gewalt tun kannst – für Kinder erklärt – DER SPIEGEL