Verhandlung und Urteil im Verfahren gegen ehemaligen Mitarbeiter der Augsburger Domsingknaben

 

Am 6. Juni um 13:30 Uhr fand am Jugendschöffengericht am Amtsgericht Augsburg (Strafjustizzentrum, Gögginger Str. 101) die Verhandlung des Falles des ehemaligen Mitarbeiters der Augsburger Domsingknaben statt. Die Anklageschrift umfasste dabei den sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Übergriff sowie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Persönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen in neun Fällen, zusätzlich zum Besitz kinderpornografischer Inhalte. Einige der zur Last gelegten Straftaten stehen in Zusammenhang mit den Domsingknaben.

Aufgrund des Geständnisses des Angeklagten wurde das Urteil bereits am Verhandlungstag gefällt. Das Gericht fällte folgendes Urteil: ein Jahr und zehn Monate, ausgesetzt auf Bewährung unter Auflagen.

Für die Domsingknaben markiert dieses Verfahren und das gefällte Urteil einen weiteren entscheidenden Schritt in der Aufarbeitung dieses Falles, welcher der Institution erstmals im Oktober 2022 bekannt wurde. Nachdem die Ermittler die Betroffenen kontaktiert hatten, fanden im Januar des vergangenen Jahres interne Informationsveranstaltungen statt, bei denen mithilfe einer Kriminalhauptkommissarin der Verlauf der Ermittlungen dargestellt wurde. In dieser Zeit war es das vorrangige Anliegen, sowohl den Schutz der Betroffenen als auch die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Während des Wartens auf den Abschluss des Ermittlungsverfahrens lag der Fokus auf der Weiterentwicklung einer Kultur des Austausches, der Offenheit und der Stärkung der Kinder und Jugendlichen, um Grenzen im persönlichen und beruflichen Umgang zu erkennen und durch professionelle Maßnahmen zu schützen. Anfang des Jahres fanden eine Reihe von Veranstaltungen zum Thema Selbststärkungstraining mit dem Polizisten Klaus Kratzer statt, der in diesem Bereich über umfangreiche Erfahrung verfügt und stark nachgefragt ist. Auf den Elterninformationsabend am Dienstag, den 9. Januar, folgte am Freitag, den 19. Januar, ein interessanter Vortrag mit lehrreichen praktischen Elementen, an dem über 50 Domsingknaben aus verschiedenen Chören teilnahmen. An den Samstagen des 10., 14. und 17. Februar kamen schließlich insgesamt ebenfalls knapp 50 Sänger der Nachwuchschöre und der Aspiranten jeweils von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr zusammen, um sich mit Rollenspielen, Übungen und Geschichten intensiv mit dem Thema Selbstbehauptung und -stärkung auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang möchten wir zudem noch einmal auf unser Kinder- und Jugendschutzkonzept hinweisen, das ausführlich auf das Selbstverständnis unserer pädagogischen und künstlerischen Arbeit sowie auf die Grundlagen und Maßnahmen zur Prävention eingeht: Kinder- und Jugendschutzkonzept der Augsburger Domsingknaben – Augsburger Domsingknaben (augsburger-domsingknaben.de)

Die Anklageerhebung erfolgte im Januar dieses Jahres, gefolgt von der Zulassung des Verfahrens vor Gericht und dem Urteil am heutigen Tag. Leonhard Fitz, Kaufmännischer Geschäftsführer, äußerte sich dazu: „Die Tatsache, dass der Rechtsstaat in vollem Umfang agieren konnte und letztlich ein Urteil für die begangenen Straftaten gefällt wurde, trägt zur Aufarbeitung für viele Betroffene bei. Auch für uns als Institution war und ist dies ein wichtiges Anliegen, auf das wir hingearbeitet und gehofft hatten.“

Die Enttäuschung und der Vertrauensverlust lassen sich durch die juristische Aufarbeitung nicht ungeschehen machen, doch ist die strafrechtliche Einordnung eine bedeutende Hilfe. Der Austausch mit allen Angehörigen und die Stärkung der Kinder und Jugendlichen bleiben unser oberstes Anliegen.

 

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